Impressum

VGA GmbH – Versicherungskonzepte für Handel und Dienstleistung
Am Weidendamm 1A
10117 Berlin
Telefon: (030) 59 00 99 990
Telefax: (030) 59 00 99 910

E-Mail: info@vga.de

Geschäftsführer: Andreas Möbius

Die Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister Berlin:

HRB 78427

Steuer-Nr. 30/570/32060

Eintrag gem. § 11a der Gewerbeordnung:
Nummer D-NI83-3SEUK-26
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e. V.
Breite Straße 29,
10178 Berlin
Telefon: (0180) 60 05 85 0

www.vermittlerregister.info

Die VGA GmbH ist Mitglied der IHK Berlin und dort als Versicherungsvermittler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung eingetragen.
Zuständige Erlaubnisbehörde:
Industrie- und Handelskammer zu Berlin
Fasanenstraße 85, 10623 Berlin
Telefon: (030) 30 31 51 00

www.berlin-ihk24.de

Die Berufszulassung wurde von der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Alle berufsrechtlichen Regelungen finden Sie im Internet unter www.gesetze-im-internet.de.


Unabhängigkeit

Die VGA hält keine direkte oder indirekte Beteiligung an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens.

Versicherungsunternehmen halten keine direkte oder indirekte Beteiligung an den Stimmrechten oder am Kapital der VGA.

Außergerichtliche Streitbeilegung beim

Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 080 632
10006 Berlin
Telefon: (01804) 22 44 24
Fax: (01804) 22 44 25
Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Kronenstraße 13
10117 Berlin
Telefon: (01802) 55 04 44
Fax: (030) 20 45 89 31
Internet: www.pkv-ombudsmann.de

 


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Risiken für Berufsbetreuer

Sie möchten als Berufsbetreuer alles richtig machen. Aber Fehler passieren und sie können oft folgenschwer sein. Schon eine übersehene Klausel in einem Vertrag oder eine vorschnelle Entscheidung ohne richterliche Genehmigung, kann Sie in eine schwierige Situation bringen. Deshalb sind Berufsbetreuer verpflichtet eine Versicherung abzuschließen, die diese Risiken abdeckt: Die Haftpflichtversicherung für Berufsbetreuer/innen. Diese Berufshaftpflicht- und Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung ist speziell für die Betreuungsarbeit ausgelegt.

Vor einem ärztlichen Eingriff mit hohem Risiko wurde keine gerichtliche Genehmigung eingeholt. Ihr Klient erleidet daraufhin einen gesundheitlichen Schaden. Möglicherweise können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

 

Sie haben keine gerichtliche Genehmigung für eine Wohnungskündigung eingeholt. Ihr Klient/Ihre Klientin soll in ein Pflegeheim verlegt werden. Nun gibt es Ärger, da Sie auf eigene Faust gehandelt haben.

 

Das Vermögen Ihres Klienten haben Sie ungünstig angelegt. Nun ist ein finanzieller Schaden entstanden, für den Sie haften.

 

Sie übersehen es, den Antrag auf Arbeitslosengeld II, Pflegegeld oder andere Leistungen fristgerecht zu stellen, obwohl die Voraussetzungen bei Ihrem Klienten/Ihrer Klientin gegeben sind. Für den Ausfall der Leistungen haften Sie.

 

Es werden gemietete, geliehene oder fremde Sachen durch Sie beschädigt, vernichtet oder verloren. Für deren Ersatz müssen Sie nun aufkommen. Das kann bei wertvollen Kleidungsstücken, Schmuck und Möbeln oder bei medizinischen Gegenständen teuer werden.

Nicht alle Haftpflichtversicherungen sind gleich. Es lohnt sich, bei Preis und Leistung genau hinzuschauen. Erfahren Sie mehr.