Versicherungen für Berufsbetreuer – wir kümmern uns um Ihre Absicherung

Vermögensschaden – Haftpflichtversicherung

Wenn Sie als Berufsbetreuer zugelassen werden wollen, müssen Sie den Nachweis einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung erbringen. Aber auch ohne diese Zulassungsvoraussetzung ist der Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung dringend zu empfehlen.
 
Berufsbetreuer Versicherung - Ihr Spezialist - Versicherungen für Berufsbetreuer

Erfahrungsbericht  Julia M.
„Ich bin Berufseinsteigerin und habe mich wegen des besonders günstigen Beitrages…“mehr

Versicherungssumme:
250.000 EUR

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Erfahrungsbericht  Bernd L.
„Beim ersten Schadenfall war ich froh, über die VGA versichert zu sein…“mehr

Versicherungssumme:
500.000 EUR

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Erfahrungsbericht  Maria C.
„Viele meiner Betreuten verfügen über nicht unerhebliche finanzielle Mittel…“mehr

Versicherungssumme:
1 Mio. EUR

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Kleine Fehler – große Wirkung

Schon eine übersehene Klausel in einem Vertrag für Ihre betreute Person, die Sie aus Zeitdruck nicht beachtet haben, kann beträchtliche Folgen haben. Wenn ein Kunde durch einen Fehler von Ihnen einen Vermögensschaden erleidet, werden Sie dafür haftbar gemacht. Lesen Sie auch die nachfolgenden Erfahrungsberichte und sichern Sie sich hier individuell ab.

Berufsbetreuer-Absicherung

Erfahrungsberichte

Versicherungen für Berufsbetreuer mit Vermögensschaden Haftpflichtversicherung - Erfahrungsbericht Julia M.

Julia M.

„Ich bin Berufseinsteigerin und habe mich wegen des besonders günstigen Beitrages für dieses Produkt entschieden. Kleiner Preis und hohe Qualität, denn das Versicherungskonzept sollte, gerade für mich als Anfängerin, umfassend sein. Unabhängig davon, besteht ja immer die Möglichkeit, die Versicherungssumme auch während der Vertragslaufzeit nach oben anzupassen.“

Versicherungssumme:   250.000.EUR

Bernd L.

„Beim ersten Schadenfall war ich froh, über die VGA versichert zu sein. Mein Kundenbetreuer hat mich kompetent in dieser schwierigen Situation begleitet. Die unberechtigt gegen meine Person erhobenen Ansprüche wurden vom Versicherer erfolgreich abgewehrt.“

Versicherungssumme:   500.000.EUR

Versicherungen für Berufsbetreuer mit Vermögensschaden Haftpflichtversicherung - Erfahrungsbericht Bern L.
Versicherungen für Berufsbetreuer mit Vermögensschaden Haftpflichtversicherung - Erfahrungsbericht Maria C.

Maria C.

„Viele meiner Betreuten verfügen über nicht unerhebliche finanzielle Mittel. Ich hafte bei Fehlern in meiner Tätigkeit als Betreuerin mit meinem privaten Vermögen. Dieses Risiko ist mir bewusst, daher habe ich mich von Anfang an für eine hohe Versicherungssumme entschieden.“

Versicherungssumme:   1 Mio. EUR

Das Berufsbild Berufsbetreuer/in ist vielen Menschen noch nicht vertraut. Sie hegen oft falsche Vorstellungen und Vorurteile. Vielleicht, weil Sie in Ihrem Leben noch nicht in der Lage eines Betroffenen oder Angehörigen waren. Wir sprachen mit Rechtsanwältin Joanna C. Wolski MLE über Ihren Alltag als Berufsbetreuerin und wie Sie dazu kam.

Frage?

Frau Wolski, wenn Sie an die Anfänge Ihrer Karriere als Berufsbetreuerin zurückdenken – wie war der Einstieg in den Beruf für Sie?

Frau Wolski

Ich bin Rechtsanwältin und habe fünf Jahre im Straf- und Familienrecht gearbeitet. Zur Berufsbetreuung bin ich über einen Mandanten gekommen. Ich merkte schnell, dass Menschen wenig über die Aufgaben der Berufsbetreuung wissen. Viele Menschen haben Angst davor, vollkommen entmündigt zu werden. Die gesetzlich vorgeschriebene Bevormundung wurde jedoch 1992 abgeschafft. Ein weiterer Auslöser für meine Entscheidung war die Teilnahme an einer Podiumsdiskussion zum Thema Patientenverfügung. Von einem Mitarbeiter des Kasseler Betreuungsgerichts kam dann die Frage, ob ich in die Verfahrenstätigkeit einsteigen möchte. Diese beiden Ereignisse gaben den Startschuss für einen Berufswechsel.

Frage?

Wie lange arbeiten Sie schon als Berufsbetreuerin?

Frau Wolski

Seit 2012 arbeite ich nun in diesem Job. Ab ca. 40 Betreuungen ist die Arbeit nur als Vollzeitjob möglich. Mittlerweile habe ich ein eigenes Büro mit Angestellten, die mich tatkräftig unterstützen. Momentan betreue ich 60 Klienten.

Frage?

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Menschen betreut werden müssen?

Frau Wolski

Zu allererst muss eine Erkrankung vorliegen, die von Fachleuten bewertet wird, zum Beispiel von Ärzten. Die Betreuungsbehörde erstellt dann eine Anamnese, die einen Sozialbericht und einen Betreuungsvorschlag enthält. Danach ist die Arbeit eines Sachverständigen gefragt. Erst wenn diese Punkte erfüllt sind, wird der Mensch zum Betreuten. Es müssen somit einige Hürden genommen werden, bevor ich ins Spiel komme.

Frage?

Wie sieht Ihr Tagesablauf in groben Zügen aus?

Frau Wolski

Das ist schwer zu sagen. Kein Tag verläuft so wie man ihn vorher geplant hat, da es zum Beispiel zu Notfällen kommen kann. Das kann ein Schlaganfall bei älteren Menschen sein, bei dem ich schnell reagieren muss, oder ein Süchtiger ist rückfällig geworden und muss in die Psychiatrie oder in eine Entzugseinrichtung. Ich gestalte meine Termine individuell nach Bedarf. Es macht wenig Sinn, jeden Betreuten zu einem festen Termin in der Woche einzuteilen. Das klappt nicht. Flexibilität ist hier das Stichwort, wobei ich versuche, nicht 24 Stunden in Bereitschaft zu sein. Über mein Handy kann man mich zwar erreichen, jedoch trenne ich Beruf und Privatleben und bin daher von 8.30 bis 17 Uhr als Ansprechpartnerin da.

Frage?

Welche Personen betreuen Sie am meisten?

Frau Wolski

Da gibt es keine allgemeine Festlegung. Der Betreuer muss fachlich und persönlich zum Betreuten passen. Ich betreue Menschen zwischen 18 und 96 Jahren mit den unterschiedlichsten Krankheitsbildern, wie Demenz oder psychischen Erkrankungen. Die Betreuung ist allerdings nicht mit der Altenpflege zu verwechseln. Ich bin die gesetzliche Vertretung, kein weiteres Familienmitglied oder eine Pflegerin.

Frage?

Was mögen Sie an Ihrem Beruf besonders?

Frau Wolski

Dass ich positiv auf das Leben der Menschen einwirken kann. Ich kann ihnen eine Last von den Schultern nehmen und Schadensbegrenzung in einzelnen Fällen betreiben. Grundsätzlich wollte ich einen abwechslungsreichen Beruf. Ich hatte keine Lust mehr Strafverteidigerin zu sein. Ich wollte mehr für mich, die Personen und die Gesellschaft tun können.

Frage?

Gibt es Dinge, die verbessert werden können?

Frau Wolski

Mein Wunsch ist es, dass die Betreuung mehr Anerkennung in der Gesellschaft erfährt. Viele Menschen denken immer noch, dass Betreuung mit Entmündigung gleichzusetzen ist. Das ist falsch. Ich bin nur die gesetzliche Vertretung, keine Bevollmächtigte, die über allem steht. Angehörige denken oft, dass ich mit dem Betreuten Kaffee trinken und für ihn einkaufen gehen soll. Die Polizei meint dagegen, dass ich die komplette Vormundschaft übernehme und somit alles entscheiden und tun kann. Den Menschen meine Aufgaben und Grenzen immer und immer wieder erklären zu müssen, ist ermüdend.

Frage?

Warum ist das so?

Frau Wolski

Das Problem ist, dass die Politik zu wenig für den Beruf tut. Es müsste für diese Berufsgruppe mehr Aufklärung in der Gesellschaft geben. Momentan fehlt die Wertschätzung. Das erkennt man daran, dass der Antrag für die Erhöhung der Vergütungsstufen seit zwei Jahren vom Gesetzgeber nicht beachtet und bearbeitet wird. Das Gesetz geht momentan noch davon aus, dass wir alles vom Schreibtisch aus organisieren und nur von Zeit zu Zeit den persönlichen Kontakt zu unseren Betreuten suchen. Dabei sind wir viel unterwegs und das verursacht Kosten. Da wünschen wir uns eine bessere, gesetzliche und finanzielle Grundlage.

Frage?

Was würden Sie Neueinsteigern raten?

Frau Wolski

Die Betreuungsbehörde gibt gute Richtlinien heraus, anhand derer sich Neueinsteiger orientieren können. Auch die direkte Kontaktaufnahme zu einem bereits aktiven Berufsbetreuer ist wichtig. Zum Beispiel mit Hilfe einer Hospitanz-Woche. Dort bekommen Interessierte und Neueinsteiger gute erste Eindrücke was es heißt, in diesem Job zu arbeiten. Die Frage ob man geeignet ist, beantwortet sich dann in der Praxis sehr schnell. Man sollte auch Spaß an Büroarbeit haben. Anträge stellen und bearbeiten ist Pflicht und nimmt einen großen Teil der Arbeit ein. Neue Berufseinsteiger/innen sind sehr wichtig, da sie einen großen Beitrag zur Aufklärung eines bis jetzt oft verdrängten Themas leisten.

Das Interview führte Janina Waßmuth

Risiken für Berufsbetreuer

Sie möchten als Berufsbetreuer alles richtig machen. Aber Fehler passieren und sie können oft folgenschwer sein. Schon eine übersehene Klausel in einem Vertrag oder eine vorschnelle Entscheidung ohne richterliche Genehmigung, kann Sie in eine schwierige Situation bringen. Deshalb sind Berufsbetreuer verpflichtet eine Versicherung abzuschließen, die diese Risiken abdeckt: Die Haftpflichtversicherung für Berufsbetreuer/innen. Diese Berufshaftpflicht- und Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung ist speziell für die Betreuungsarbeit ausgelegt.

Vor einem ärztlichen Eingriff mit hohem Risiko wurde keine gerichtliche Genehmigung eingeholt. Ihr Klient erleidet daraufhin einen gesundheitlichen Schaden. Möglicherweise können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

 

Sie haben keine gerichtliche Genehmigung für eine Wohnungskündigung eingeholt. Ihr Klient/Ihre Klientin soll in ein Pflegeheim verlegt werden. Nun gibt es Ärger, da Sie auf eigene Faust gehandelt haben.

 

Das Vermögen Ihres Klienten haben Sie ungünstig angelegt. Nun ist ein finanzieller Schaden entstanden, für den Sie haften.

 

Sie übersehen es, den Antrag auf Arbeitslosengeld II, Pflegegeld oder andere Leistungen fristgerecht zu stellen, obwohl die Voraussetzungen bei Ihrem Klienten/Ihrer Klientin gegeben sind. Für den Ausfall der Leistungen haften Sie.

 

Es werden gemietete, geliehene oder fremde Sachen durch Sie beschädigt, vernichtet oder verloren. Für deren Ersatz müssen Sie nun aufkommen. Das kann bei wertvollen Kleidungsstücken, Schmuck und Möbeln oder bei medizinischen Gegenständen teuer werden.

Nicht alle Haftpflichtversicherungen sind gleich. Es lohnt sich, bei Preis und Leistung genau hinzuschauen. Erfahren Sie mehr.