Publikationen

Wo findet man Publikationen des Bundesverbandes freier Berufsbetreuer e.V. (BVfB)?

Durch den BVfB wird ein „Gelbbuch“ in unregelmäßigen Abständen herausgegeben. Hier erhalten Sie Informationen zur betreuungspolitischen Lage in Deutschland, eine Bewertung der derzeitigen Situation der freien Berufsbetreuer und daraus abgeleitet Schlussfolgerungen für die Entwicklung des Betreuungswesens.

Das „Gelbbuch“ knüpft an die Praxis der „Farbbücher“, insbesondere der Weißbücher an. Inhalt ist eine Dokumentensammlung, die Ihnen in der täglichen Arbeit und bei Grundsatzfragen hilft.

Sie erhalten das aktuelle Gelbbuch über den BVfB. Sie erreichen den BVfB per Mail über info@bvfbev.de oder telefonisch unter 0180 2001896Die Homepage des Verbandes lautet: www.bvfbev.de .

Gibt es eine Studie zur Qualität in der rechtlichen Betreuung?

Ja, das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) gab 2015 eine „Studie zur Qualität in der rechtlichen Betreuung“ in Auftrag. Zwei Jahre lang führte das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) in Kooperation mit Professoren der Technischen Hochschule Köln die multiperspektivische Studie durch. Der Abschlussbericht ist seit dem 9. April 2018 öffentlich.

Bei der Erhebung wurden nicht nur ehrenamtliche und rechtliche Berufsbetreuer, sondern alle Beteiligten im Betreuungssystem berücksichtigt. Schriftlich wurden dafür Betreuer, Betreuungsbehörden, -gerichte und -vereine befragt. Auch persönliche Gespräche mit Betreuern, ihren Klienten und deren Angehörigen wurden in Fallstudien erfasst und ausgewertet. Darüber hinaus wurden Experten, wie Rechtspfleger und Betreuungsrichter interviewt.

Das Ziel: Empirische Erkenntnisse zu Qualitätsstandards in der Praxis gewinnen, vorhandene Defizite und deren Ursachen aufdecken und konkrete Handlungsempfehlungen für die Zukunft definieren.

 

Im Folgenden stellen wir Ihnen exemplarisch einige Erkenntnisse der Studie vor.

 

Was Berufsbetreuer für Voraussetzungen mitbringen

  • Berufsbetreuer haben überwiegend einen akademischen Abschluss (73%), 26% der Befragten dagegen nur einen beruflichen Abschluss und 1% weder das eine noch das andere.
  • Die meisten Akademiker beendeten Ihr Studium mit dem Abschluss in Sozialarbeit, gefolgt von Jura.

Wie Betreuer organisiert sind

  • 60% der selbstständigen Berufsbetreuer sind Mitglied des Bundesverbandes e.V. (BVfB).
  • Berufsbetreuer nehmen im Durchschnitt an zwei bis drei Fortbildungen im Jahr teil.
  • 43 % der selbstständigen Berufsbetreuer besitzen ein eigenes Arbeitszimmer oder Büro außerhalb der privaten Wohnung.

Welche gesetzlichen Rahmenbedingungen gelten

  • Die Anforderungen an Bewerber sind bisher nicht bundesweit einheitlich geregelt.

 

Welche Handlungsempfehlungen gegeben werden

  • Der Versicherungsschutz bei Berufsbetreuern muss verbessert werden, um im Krisenfall ausreichend abgesichert zu sein.
  • Bei der Betreuerauswahl soll in Zukunft die Sichtweise des Klienten stärker gewichtet werden. Die Entscheidung für oder gegen den Berufsbetreuer, bzw. Klienten kann ein vorheriges Kennenlernen erleichtern.
  • Bei der Bestellung eines Betreuers und Verlängerung einer Betreuung müssen die Richter die notwendigen Aufgabenkreise stärker prüfen.
  • Eine transparente Betreuungsplanung ist von den Betreuungsbehörden stärker zu fördern.
  • Seminarangebote und Fortbildungen können von den Betreuungsbehörden noch mehr auf Aktualität und Bedarf hin kontrolliert werden. Auch die Koordination der Angebote muss innerhalb eines Gerichtsbezirks stärker variiert werden.

Was Berufsbetreuer sagen

  • 94% der Berufsbetreuer meinen, dass ihre aufgewendete Zeit höher liegt als die vergütete.

 

Fallstudien

So wurden sie durchgeführt

Die Fallstudien befassten sich mit der Beziehung zwischen Betreuern und ihren Klienten – ein multiperspektivisches Bild der Betreuungsarbeit sollte entstehen. Dafür wurden nicht nur die Betreuer interviewt, sondern auch ihre Klienten und teilweise weitere, nahestehende Personen des Betreuten.

Das Ergebnis

Überwiegend wurde die rechtliche Betreuung positiv bewertet, jedoch konnten auch Qualitätsmängel festgestellt werden. So muss sich der Betreuer auf jeden Klienten neu einstellen und darf nicht nach einem festgelegten Muster verfahren. Allgemein trägt der Betreuer jedoch zu einem verbesserten Wohlbefinden des Klienten bei, zum Beispiel durch die Hilfestellung eine eigene Ausbildung zu absolvieren, ein Arbeitsverhältnis aufzunehmen und sich wieder in die Gesellschaft zu integrieren.

Fazit

Die Qualität in der rechtlichen Betreuung wird somit durch unterschiedliche strukturelle und prozessbezogene Aspekte bestimmt, die für eine effektive Betreuungsarbeit zusammenspielen müssen. Die gegebenen Handlungsempfehlungen der Studie können deshalb ein Wegweiser für die Zukunft sein, um die Arbeit als Berufsbetreuer für alle Beteiligten noch effektiver zu gestalten.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bmjv.de und https://www.isg-institut.de/qualitaet-in-der-rechtlichen-betreuung/.

Risiken für Berufsbetreuer

Sie möchten als Berufsbetreuer alles richtig machen. Aber Fehler passieren und sie können oft folgenschwer sein. Schon eine übersehene Klausel in einem Vertrag oder eine vorschnelle Entscheidung ohne richterliche Genehmigung, kann Sie in eine schwierige Situation bringen. Deshalb sind Berufsbetreuer verpflichtet eine Versicherung abzuschließen, die diese Risiken abdeckt: Die Haftpflichtversicherung für Berufsbetreuer/innen. Diese Berufshaftpflicht- und Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung ist speziell für die Betreuungsarbeit ausgelegt.

Vor einem ärztlichen Eingriff mit hohem Risiko wurde keine gerichtliche Genehmigung eingeholt. Ihr Klient erleidet daraufhin einen gesundheitlichen Schaden. Möglicherweise können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

 

Sie haben keine gerichtliche Genehmigung für eine Wohnungskündigung eingeholt. Ihr Klient/Ihre Klientin soll in ein Pflegeheim verlegt werden. Nun gibt es Ärger, da Sie auf eigene Faust gehandelt haben.

 

Das Vermögen Ihres Klienten haben Sie ungünstig angelegt. Nun ist ein finanzieller Schaden entstanden, für den Sie haften.

 

Sie übersehen es, den Antrag auf Arbeitslosengeld II, Pflegegeld oder andere Leistungen fristgerecht zu stellen, obwohl die Voraussetzungen bei Ihrem Klienten/Ihrer Klientin gegeben sind. Für den Ausfall der Leistungen haften Sie.

 

Es werden gemietete, geliehene oder fremde Sachen durch Sie beschädigt, vernichtet oder verloren. Für deren Ersatz müssen Sie nun aufkommen. Das kann bei wertvollen Kleidungsstücken, Schmuck und Möbeln oder bei medizinischen Gegenständen teuer werden.

Nicht alle Haftpflichtversicherungen sind gleich. Es lohnt sich, bei Preis und Leistung genau hinzuschauen. Erfahren Sie mehr.